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Ladenbesitzer macht sich mit Pranger-Video strafbar

Veröffentlicht: 03.02.2018 - 10:54 | Juwelier-Warndienst

Europaweit gilt: „Täterschutz geht vor Opferschutz!“
Obwohl auch auf diesem Tatvideo der Täter als auch seine Tat/en exakt zu erkennen sind, darf der Geschädigte nicht präventiv zukünftige Opfer (Juweliere) informieren! Nicht nur das damit zukünftige Taten vermieden werden könnten, könnte die schnelle breite Veröffentlichung auch zur Identifizierung des Täters führen und ggf. könnten noch gestohlene Waren beim Täter aufgefunden werden, die damit den Schaden für das Opfer mindern würden! Aber all das möchte die Justiz nicht!
Einen eindeutigeren Tatbeweis als solch ein Video gibt es doch nicht, oder?

VEVEY VD – Ohne zu überlegen, veröffentlichte der Juweliergeschäftsbesitzer Jean-Claude Vienne ein Überwachungsvideo aus seinem Laden auf Facebook. Darauf zu sehen: ein Unbekannter, wie er Schmuck klaut. Doch mit dieser Aktion machte sich der Ladenbesitzer nun selbst zum Verbrecher. ….

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