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Ist das üblich? „Strafmilderung“ weil Schäden (teilweise) versichert waren!

Veröffentlicht: 08.02.2021 - 16:11 | Juwelier-Warndienst

Ein deutsches Amtsgericht hat einen Angeklagten wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall“ verurteilt. Die Urteilsbegründung enthält folgenden interessanten Absatz:

… „Zu Gunsten des Angeklagten XY …… Strafmildernde Berücksichtigung fand ….. der Umstand, dass die Schäden in Gestalt der Einkaufspreise teilweise durch Versicherungen gedeckt waren. …

Gibt es eine solche Regelung tatsächlich?
Ist es bei einer Strafzumessung nicht egal, ob das Opfer selbst und/oder eine Versicherung einen Schaden zu tragen haben? In beiden Fällen bleibt die Höhe des Schadens doch gleich!

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