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Elitesoldat verklagt die Polizei Bielefeld

Veröffentlicht: 09.06.2020 - 14:18 | Juwelier-Warndienst

Aha, laut VGH gehören also Juweliere nicht (mehr) zu der Gruppe, die „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib und Leben gefährdet“ ist! Na, dann ist ja alles wieder gut und wir sollten alle mal mit den Versicherern/Maklern sprechen! Hat doch der VDS die Juweliere und Pfandleihhäuser in die Gruppe mit dem höchsten Risiko eingestuft (VDS C SG6). Was stimmt denn nun? Aber vermutlich lassen sich ja beide Einstufungen nicht miteinander vergleichen!

„Der Besitz einer Schusswaffe insbesondere gegenüber Überraschungsangriffen nützt vielfach nichts, kann dem Überfallenen sogar eher schaden”, begründete der VGH seine Entscheidung.
Aha, also werden Geldtransporter und Personen mit Personenschutz nie überraschend angegriffen und die Täter melden den Angriff vorher an, so dass sich die bewaffnete Schutzperson „gezielt“ darauf einstellen kann! Was ein Blödsinn!
Das diese Aussage noch von keinem Rechtsanwalt vor Gericht überprüft worden ist, verstehe ich nicht!
Ein bewaffneter Juwelier, der auch Sportschütze ist, MUSS pro Jahr mehr trainieren als jeder Streifenpolizist und Geldtransportbegleiter! Mindestens 12 regelmäßige oder 18 unregelmäßige Trainingstermine im Jahr. In der Regel werden pro Training mindestens 50 Schuss bis zu mehreren hundert Schuss abgegeben. Soviel schießt kein normaler Polizist im ganzen Jahr (ausgenommen SEK, MEK)! Diese Menschen sollen uns aber auch notfalls mit der Waffe beschützen!

….Selbst wer schon einmal einen Waffenschein besessen hat, kann nicht davon ausgehen, diesen auf Dauer zu behalten. So urteilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in letzter Instanz, dass ein Juwelier und Schmuckgroßhändler nicht „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet” sei (AZ 1 S 2342/17).
Obwohl der Mann angab, regelmäßig Schmucktransporte im Wert von bis zu einer Millionen Euro durchzuführen, lehnte der Verwaltungsgerichtshof die Verlängerung seines Waffenscheins ab. Der Juwelier durfte sich und seine Waren nicht mehr mit einem Revolver Kaliber 38 und einer Pistole Kaliber neun Millimeter schützen. „Der Besitz einer Schusswaffe insbesondere gegenüber Überraschungsangriffen nützt vielfach nichts, kann dem Überfallenen sogar eher schaden”, begründete der VGH seine Entscheidung….

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